Stand: Juni 2026 · Informationen zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)Quellen ansehen
Pflegereform 2027 · PNOG-Entwurf

Sozialraumbudget 2027: Was sich für Pflegebedürftige ändern könnte

Das geplante Sozialraumbudget soll den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen und die Unterstützung im Alltag vor Ort stärken. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen verständlich zusammengefasst.

Hilfedienst: Beratung für Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Prüfen Sie frühzeitig, ob Unterstützung im Alltag, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung für Sie möglich ist. Die Kapazitäten sind begrenzt.
Sozialraumbudget nutzen?Hilfedienst prüft Ihre Möglichkeiten in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Zum Hilfedienst
Hauswirtschaftliche HilfeProfessionell organisiert, mit Versicherungsschutz und planbaren Einsätzen. Leistungen ansehen
Begrenzte KapazitätenFrühzeitig anfragen und Versorgung rechtzeitig planen. Jetzt anfragen
Einordnung

Warum diese Seite?

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Versorgung verbessern. Ein zentraler Punkt ist das neue Sozialraumbudget. Weil viele Pflegebedürftige, Angehörige und Anbieter wissen möchten, was sich ändert, bündelt diese Seite die wichtigsten Informationen.

Wichtig: Der Inhalt basiert auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen. Beträge, Zeitpunkte und Details können sich im weiteren Verfahren ändern.

Sie möchten wissen, was das für Ihre Versorgung bedeutet?

Der Hilfedienst berät Pflegebedürftige und Angehörige in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz frühzeitig zum geplanten Sozialraumbudget.

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Definition

Was ist das Sozialraumbudget?

Das Sozialraumbudget ist eine geplante neue Leistung der Pflegeversicherung. Es soll Pflegebedürftige in häuslicher Pflege dabei unterstützen, Hilfen im direkten Lebensumfeld zu nutzen.

Nach dem Entwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Das Budget ist zweckgebunden und soll insbesondere für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Ziel der Leistung

  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Förderung der Selbstständigkeit im Alltag
  • Stärkung niedrigschwelliger Hilfen vor Ort
  • Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
  • Bessere Einbindung von Nachbarschaftshilfe

Alltagshilfe rechtzeitig planen

Der Hilfedienst bietet Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung mit professioneller Einsatzplanung.

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Beträge

Wie hoch soll das Sozialraumbudget sein?

Nach dem aktuellen Referentenentwurf sind zwei Betragsstufen vorgesehen.

PersonengruppeGeplanter monatlicher BetragHinweis
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 ab 25 Jahrenbis zu 175 € monatlichErsetzt nach Entwurf den bisherigen Entlastungsbetrag.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 unter 25 Jahrenbis zu 300 € monatlichHöherer Betrag für jüngere Pflegebedürftige.
Pflegegrad 1nach Entwurf kein SozialraumbudgetStattdessen soll Beratung und Pflegebegleitung stärker in den Vordergrund rücken.
Verwendung

Wofür kann das Sozialraumbudget genutzt werden?

Der Entwurf sieht eine zweckgebundene Verwendung für Angebote zur Unterstützung im Alltag vor. Entscheidend ist, dass das Angebot anerkannt ist.

Alltagsbegleitung

Begleitung, Betreuung und Unterstützung im Alltag, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

Haushaltsnahe Hilfe

Unterstützung im Haushalt kann möglich sein, wenn sie Bestandteil eines anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag ist.

Entlastung Angehöriger

Regelmäßige Hilfe soll pflegende Angehörige entlasten und den Alltag planbarer machen.

Nicht alles bleibt wie bisher: Der bisherige Entlastungsbetrag konnte flexibler für unterschiedliche Leistungserbringer genutzt werden. Das Sozialraumbudget soll nach dem Entwurf enger auf niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgerichtet werden.
Pflegegrad 1

Besonders wichtig für Betroffene

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten heute den Entlastungsbetrag. Nach dem PNOG-Entwurf ist das Sozialraumbudget jedoch für Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen.

Auswirkung

Was bedeutet das für Pflegegrad 1?

Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf eine stärkere Ausrichtung auf Beratung und Pflegebegleitung vor. Bis zur vollständigen Etablierung der Pflegebegleitung sollen Beratungsangebote eine größere Rolle spielen.

Für Betroffene kann das bedeuten, dass die bisherige Finanzierung von Alltagshilfe oder Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag nicht mehr in gleicher Form zur Verfügung steht, sofern der Entwurf so beschlossen wird.

Pflegegrad 1 oder unsicher?

Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Unterstützung aktuell und künftig sinnvoll sein kann.

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Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe hat Grenzen

Nachbarschaftshilfe kann eine wertvolle Unterstützung im Alltag sein. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch professionelle hauswirtschaftliche Leistungen durch anerkannte Anbieter.

Wichtiger Hinweis: Hauswirtschaftliche Leistungen wie Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Fensterreinigung oder umfangreiche Haushaltstätigkeiten werden bei reiner Nachbarschaftshilfe häufig nicht oder nur eingeschränkt erbracht, weil der entsprechende Haftungs- und Versicherungsschutz nicht ausreichend gewährleistet sein kann.

Was Nachbarschaftshilfe leisten kann

Nachbarschaftshilfe kann vor allem soziale Begleitung, einfache Alltagshilfen und Unterstützung im persönlichen Umfeld bieten. Die konkreten Möglichkeiten hängen von den landesrechtlichen Regelungen und der Anerkennung ab.

Warum anerkannte Anbieter wichtig sind

Anerkannte Anbieter zur Unterstützung im Alltag verfügen in der Regel über organisierte Abläufe, geschulte Mitarbeitende, Qualitätsstandards und einen umfassenderen Versicherungsschutz. Das bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen mehr Sicherheit.

⚠ Nachbarschaftshilfe ersetzt keine professionelle Haushaltshilfe

Wenn regelmäßig Hauswirtschaft, Betreuung oder Entlastung benötigt wird, ist ein anerkannter Anbieter wie der Hilfedienst häufig die sicherere Lösung.

Zum Hilfedienst
Hilfedienst · Bayern, Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz

Professionelle Unterstützung statt Unsicherheit

Der Hilfedienst unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit professionellen Leistungen im Alltag. Im Gegensatz zur reinen Nachbarschaftshilfe profitieren Kunden von geschulten Mitarbeitenden, einem umfassenden Versicherungsschutz und einer zuverlässigen Einsatzplanung.

Sozialraumbudget Bayern

In Bayern kann das geplante Sozialraumbudget nach aktuellem PNOG-Entwurf für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Der Hilfedienst prüft mit Ihnen, welche Leistungen möglich sind.

Sozialraumbudget Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg unterstützt der Hilfedienst Pflegebedürftige und Angehörige mit alltagsnahen Hilfen, Alltagsbegleitung und Entlastung im häuslichen Umfeld.

Sozialraumbudget Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz unterstützt der Hilfedienst Pflegebedürftige und Angehörige mit alltagsnahen Hilfen. Die Nutzung hängt von Pflegegrad, Anerkennung und endgültiger Gesetzesfassung ab.

Anerkannte Angebote nach §45a

Das Sozialraumbudget soll nach dem Entwurf insbesondere für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können – darunter Alltagsbegleitung, Betreuung und Entlastungsleistungen.

Diese Leistungen sind möglich

  • Alltagsbegleitung
  • Betreuung zu Hause
  • Begleitung bei Einkäufen
  • Arzt- und Behördengänge
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung durch qualifizierte Mitarbeitende
  • Individuelle Betreuungskonzepte

Vorteile gegenüber reiner Nachbarschaftshilfe

  • Professioneller Versicherungsschutz
  • Geschulte und eingesetzte Mitarbeitende
  • Planbare Termine
  • Klare Leistungsdokumentation
  • Erfahrung mit Pflegekassen und Abrechnung
  • Verlässliche Organisation bei regelmäßigem Bedarf
Begrenzte Kapazitäten

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Mit Einführung des Sozialraumbudgets wird eine deutlich steigende Nachfrage nach anerkannten Unterstützungsangeboten erwartet. Der Bedarf an Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Entlastungsleistungen ist bereits heute hoch.

Die verfügbaren Kapazitäten in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind begrenzt. Interessierte Pflegebedürftige und Angehörige sollten frühzeitig Kontakt aufnehmen und sich unverbindlich vormerken lassen.

Hinweis: Das Sozialraumbudget ist noch nicht beschlossen. Eine spätere Nutzung hängt von der endgültigen Gesetzesfassung, dem Pflegegrad und den Anerkennungsvoraussetzungen ab.

Praxis

Was sollten Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun?

  • Prüfen, welcher Pflegegrad aktuell vorliegt.
  • Bei Pflegegrad 1 beobachten, ob ein Verschlechterungsantrag sinnvoll sein könnte.
  • Rechnungen und Nachweise für genutzte Unterstützungsangebote sauber dokumentieren.
  • Nur anerkannte Anbieter nutzen, wenn Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden sollen.
  • Die weitere Gesetzgebung verfolgen, da der Entwurf noch geändert werden kann.
Warum Hilfedienst?

Mehr Sicherheit für Pflegebedürftige und Angehörige

Der Hilfedienst ist die passende Anlaufstelle, wenn Unterstützung im Alltag nicht nur privat organisiert, sondern zuverlässig, versichert und planbar erbracht werden soll.

  • Tätig in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
  • Alltagsbegleitung und Betreuung zu Hause
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung durch qualifizierte Mitarbeitende
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Professioneller Versicherungsschutz
  • Frühzeitige Prüfung freier Kapazitäten
Direkt Kontakt aufnehmen

Beratung sichern, bevor die Nachfrage steigt

Mit dem Sozialraumbudget wird die Nachfrage nach anerkannten Unterstützungsangeboten voraussichtlich deutlich zunehmen.

FAQ

Häufige Fragen zum Sozialraumbudget

Ist das Sozialraumbudget schon beschlossen?

Nein. Grundlage ist aktuell der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Wann soll das Sozialraumbudget kommen?

Nach dem Entwurf ist die Einführung im Zusammenhang mit der Pflegereform ab 2027 vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Ersetzt das Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag?

Ja, nach dem Referentenentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag durch das Sozialraumbudget ersetzt werden.

Wer bekommt 175 Euro?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, sollen bis zu 175 Euro monatlich erhalten.

Wer bekommt 300 Euro?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen bis zu 300 Euro monatlich erhalten.

Was passiert mit Pflegegrad 1?

Nach dem Entwurf ist das Sozialraumbudget nicht für Pflegegrad 1 vorgesehen. Stattdessen sollen Beratung und Pflegebegleitung stärker präventiv wirken.

Kann Haushaltshilfe bezahlt werden?

Das kann möglich sein, wenn die Haushaltshilfe Teil eines anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag ist und die Voraussetzungen erfüllt. Bei reiner Nachbarschaftshilfe sind hauswirtschaftliche Leistungen häufig problematisch, weil der notwendige Versicherungs- und Haftungsschutz nicht ausreichend gewährleistet ist.

Kann Nachbarschaftshilfe bezahlt werden?

Nachbarschaftshilfe soll künftig stärker einbezogen werden. Sie eignet sich vor allem für soziale Unterstützung, Begleitung und ergänzende Hilfen. Umfangreiche hauswirtschaftliche Leistungen sollten aus Sicherheits- und Versicherungsgründen durch professionelle Anbieter erbracht werden.

Regionale Verfügbarkeit

Sozialraumbudget vor Ort nutzen

Der Hilfedienst unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Damit ist die Seite auch auf regionale Suchanfragen wie Sozialraumbudget Bayern, Sozialraumbudget Baden-Württemberg und Sozialraumbudget Rheinland-Pfalz ausgerichtet.

Bayern

Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Entlastung pflegender Angehöriger durch den Hilfedienst.

Baden-Württemberg

Professionelle Unterstützung im Alltag, planbare Termine und Beratung zum geplanten Sozialraumbudget.

Rheinland-Pfalz

Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige mit begrenzten Kapazitäten und frühzeitiger Vormerkung.

Quellen

Grundlagen dieser Zusammenfassung

Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Stand 5. Juni 2026 · Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), 04.06.2026 · insbesondere geplante Regelungen zu §45a und §45b SGB XI.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, private Pflegeversicherung, Beihilfestelle oder eine qualifizierte Pflegeberatung.

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